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Wichtige Termine: Wechselperiode endet am 31.01.2024 und mehr

Am 31.01.2024 (23:59) endet für Amateurspieler die Wechselperiode II. Somit müssen Vereinswechsel bis zum 31.01.2024 beantragt werden, damit Spieler und Spielerinnen eine sofortige Spielberechtigung erhalten können. Voraussetzung ist, dass die Spieler und Spielerinnen sich spätestens bis zum 31.12.2023 abgemeldet haben und der abgebende Verein dem Vereinswechsel zustimmt.

 

Ebenso müssen nachträgliche Freigaben bis zum Ende der Wechselperiode eingereicht werden, damit diese Anerkennung finden können. Nachträgliche Freigaben nach Ende der Wechselperiode finden KEINE Anerkennung.

 

Spieler und Spielerinnen, deren Vereinswechsel erst nach dem 31.01.2024 beantragt werden, unterliegen unabhängig von Zustimmung oder Nicht-Zustimmung einer Wartefrist von 6 Monaten ab dem Tag des letzten Pflichtspiels. Bei Junioren und Juniorinnen gelten ggf. abweichende, verkürzte Wartefristen.

 

Die Verpflichtung von Vertragsspielern ist bis zum 01. Februar 2024 möglich. Dies hatte der DFB-Vorstand auf seiner Sitzung im Dezember 2023 beschlossen.
Auf dieser Sitzung wurde ebenfalls beschlossen, dass die monatliche Mindestvergütung von 250,00 Euro auf 350,00 Euro steigt. Alle weiteren Informationen dazu gibt es hier.

 

Zweitspielberechtigungen können auch noch außerhalb der Wechselperiode bis zum 15.04.2024 beantragt werden, um für die laufende Spielzeit Anerkennung finden zu können.

 

(Quelle: www.flb.de)

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Veröffentlichung

Fr, 26. Januar 2024

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