Amtliche Mitteilung des Fußball-Landesverbandes
Betrifft: Änderung der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO)
(Stand: 28.08.2025)
Der Vorstand des Fußball-Landesverbandes Brandenburg hat im Umlaufverfahren im Juli folgende Ordnungsänderung beschlossen:
Änderung der Rechts- und Verfahrensordnung
§ 33 Wiederaufnahme des Verfahrens
(1) – (4) unverändert
neu
(5) Auf begründeten Antrag kann die Höhe einer Geldstrafe in Verfahren gegen Vereine wegen Zuschauerfehlverhaltens innerhalb von einem Jahr nach der rechtskräftigen Entscheidung reduziert werden, wenn der Verein nachweislich nachträglich Täter identifizieren konnte. Über den Antrag entscheidet das Rechtsorgan, das über den Fall rechtskräftig entschieden hat.
Inkrafttreten der Änderung: mit Beschlussfassung
(Quelle: Newsletter des FLB vom 28.08.2025)
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