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Einsicht von Schiedsrichtereinsätzen im DFBnet

Ab sofort besteht für Vereinsfunktionäre und Schiedsrichterbetreuer in den Vereinen die Möglichkeit, Einsatzstatistiken, der dem Verein zugeordneten Schiedsrichtern, einzusehen. Die Vergabe der Berechtigung kann entweder über den DFBnet-Vereinsadministrator oder auf Antrag per E-Mail unter Mitteilung des Namens und der Kennung an erfolgen.


Über die Vereinsadministration können berechtigte Personen im Verein eigenständig Kennungen aktualisieren oder neu vergeben. Informationen hierzu sind unter https://portal.dfbnet.org/de/service/faq/vereinsadministration.html zu finden. Eine entsprechende Kennung kann mittels ausgefülltem Antragsformular beantragt werden.


Vergabe der Berechtigung über die Vereinsadministration

Der Vereinsadministrator kann unter dem entsprechenden Menüpunkt und unter „Meine Benutzer“ Personen aufrufen, die bereits eine Kennung mit einer Berechtigung für den Verein besitzen. Hat eine Person noch keine Kennung, kann diese über den Menüpunkt „Benutzer bearbeiten“ erstellt werden.

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Nach Auswahl der Kennung kann die Anwendung „Schiedsrichteransetzung“ mit der Rolle „Vereinsinfo“ vergeben werden.

 

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Die Person besitzt nun die Berechtigung zur Einsicht von Schiedsrichtereinsätzen.


Aufruf der Schiedsrichtereinsätze/Schiedsrichterstatistik

Die berechtigte Person hat im DFBnet nach der Anmeldung im Menüband nun einen zusätzlichen Menüpunkt „Schiriansetzung“ und darunter den Punkt „Schiridaten“.

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Nach Auswahl von „Schiridaten“ öffnet sich eine neue Seite mit der Übersicht aller dem Verein zugeordneten Schiedsrichtern, mit Foto, Namen und dem Status. Über die Lupe hinter dem Schiedsrichter können die Daten des Schiedsrichters aufgerufen werden.

 

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Nach Aufruf des Schiedsrichters kann man verschiedene Reiter auswählen und über den Reiter „Spiele & Einsatzstatistiken“ die Einsatzstatistiken der aktuellen Spielzeit, aber auch vergangener Spielzeiten einsehen.

 

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Bei Fragen stehen Ihnen die Kollegen der Geschäftsstelle unter oder unter gern zur Verfügung.

 

(Quelle: www. flb.de)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 26. August 2025

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