Schiedsrichterausschuss setzt für den Schutz von Unparteiischen ein
Zum Ende der Hinrunde 2025/26 kam es in der Kreisliga Ost zu einem Vorfall, bei dem ein junger Schiedsrichter körperlich attackiert und geschlagen wurde.
Das zunächst ausgesprochene Urteil vom Sportgericht unseres Fußballkreises sah eine Sperre bis 30.06.2027 (ca. 1,5 Jahre) sowie eine Geldstrafe vor.
Der Schiedsrichterausschuss hat sich gemeinsam mit dem Vorstand des Fußballkreises und in Abstimmung mit dem zuständigen Staffelleiter für eine Berufung eingesetzt, um eine erneute Überprüfung des Sachverhalts bei der nächsthöheren Instanz zu erreichen. Insbesondere die Schwere des Vergehens, sowie die Würdigung der Vorgeschichte des Täters wurden als Hauptargumente angeführt.
Im anschließenden Verfahren vor dem Sportgericht des Fußball-Landesverbandes Brandenburg wurde das Urteil entsprechend angepasst:
➡️ Verlängerung der Sperre bis 30.06.2028 (+ 1 Jahr)
Diese Entscheidung unterstreicht deutlich, dass Gewalt auf unseren Fußballplätzen keinen Platz hat. Gleichzeitig zeigt sie, dass wir uns als Schiedsrichterausschuss – gemeinsam mit dem Fußballkreis – konsequent für den Schutz und die Unterstützung unserer Schiedsrichter einsetzen.
(T. Gerstenberg – Vorsitzender Schiedsrichterausschuss)
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