Das Sommerwechsel-Fenster schließt: Wichtige Infos der Pass-Stelle
Am Samstag, 31. August 2024, endet offiziell die diesjährige Sommer-Wechselperiode. Die Pass-Stelle empfiehlt allen Vereinen die Überprüfung der erteilten Spielberechtigungen. Für das Ende der Wechselperiode gibt die Pass-Stelle zudem folgende Hinweise:
Vereinswechsel von Amateurspielern:
Spieler können grundsätzlich bei einem Vereinswechsel ein sofortiges Spielrecht erhalten, wenn diese fristgerecht bis spätestens zum 30.06.2024 mit Zustimmung zum Vereinswechsel abgemeldet worden sind und der Vereinswechsel bis zum 31.08.2024 um 23:59 Uhr in DFBnet PassOnline beantragt worden ist. Für die Antragsstellung müssen den antragsstellenden Vereinen die vollständigen Antragsunterlagen ausgefüllt und unterschrieben vorliegen. Die Fristen gelten sowohl für den Erwachsenen- als auch den Nachwuchsspielbetrieb.
Werden Vereinswechsel erst nach Ende der Wechselfrist gestellt, unterliegen Spielerinnen und Spieler folgenden Wartefristen:
alte A-Junioren (Jahrgang 2006)/alte B-Juniorinnen (Jahrgang 2008)/Herren/Frauen
unabhängig von Zustimmung/Nicht-Zustimmung 6 Monate ab dem Tag des letzten Pflichtspieleinsatzes
junge A-Junioren (Jahrgang 2007)/junge B-Juniorinnen (Jahrgang 2009) bis alte D-Junioren/Juniorinnen (Jahrgang 2012)
bei Zustimmung: 3 Monate ab dem Tag des letzten Pflichtspieleinsatzes
bei Nicht-Zustimmung: 6 Monate ab dem Tag des letzten Pflichtspieleinsatzes
junge D-Junioren/Juniorinnen (Jahrgang 2013) und jünger
bei Zustimmung: 1 Monat ab dem Tag der Abmeldung, längstens jedoch 3 Monate ab dem Tag des letzten Pflichtspieleinsatzes
bei Nicht-Zustimmung: 3 Monate ab dem Tag des letzten Pflichtspieleinsatzes
Internationale Vereinswechsel:
Internationale Vereinswechsel müssen ebenfalls bis zum Ende der Wechselperiode beantragt werden, damit die Spieler nach der internationalen Freigabe ein sofortiges Spielrecht erhalten können.
Bei Antragsstellung außerhalb der Wechselperiode erhalten die Spieler eine Spielberechtigung für Pflichtspiele zum 01.01.2025. Lediglich bei einem Nachweis zum letzten Pflichtspieleinsatz kann eine Anpassung des Spielrechts erfolgen (länger als 6 Monate nicht gespielt).
Nachträgliche Freigabe/Zahlung Entschädigung entsprechend FLB-Spielordnung §10 bzw. FLB-Jugendordnung §14:
Bis zum Ende der Wechselperiode am 31.08.2024 um 23:59 Uhr können Nachweise zur nachträglichen Freigabe oder zum Ersatz der Zustimmung durch Zahlung der Wechselentschädigung bei der Pass-Stelle eingereicht werden. Alternativ können die Anträge auf Änderung der Spielberechtigung bis zum Ablauf der Wechselperiode auch in DFBnet PassOnline beantragt werden. Hierbei ist zu beachten, dass den antragsstellenden Vereinen die entsprechenden Nachweise (schriftliche nachträgliche Freigabe des abgebenden Vereins bzw. Überweisungsbeleg zur Zahlung der Entschädigung entsprechend Spielordnung oder Jugendordnung) zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorliegen.
Nach Ende der Wechselperiode eingereichte Nachweise finden keine Anerkennung, auch wenn vor Ablauf der Wechselfrist eine Einigung erzielt oder der Entschädigungsbetrag überwiesen worden ist.
Vereinswechsel von Vertragsspielern:
Vereinswechsel von Vertragsspielern können entsprechend der DFB-Vorgaben bis Montag, den 02.09.2024 beantragt werden. Hierfür müssen bis spätestens 23:59 Uhr alle erforderlichen Unterlagen (Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung, Vertragsanzeige, Vertrag, Ausweisdokument, Foto) fristgerecht bei der Pass-Stelle eingehen. Die Vertragsanzeige ist per E-Mail oder Online-Antragsstellung in DFBnet PassOnline möglich. Es ist zu beachten, dass eine mögliche Vertragsauflösung beim abgebenden Verein ebenfalls innerhalb der Frist beim zuständigen Landesverband angezeigt werden muss.
Zweitspielberechtigungen:
Anträge zur Erteilung von Zweitspielberechtigungen müssen nicht bis zum Ende der Wechselperiode beantragt werden. Grundsätzlich können entsprechende Anträge jeweils bis zum 15.04 eines Jahres gestellt werden, um für die laufende Spielzeit Anerkennung zu finden.
(Quelle: www.flb.de)
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